Informationen für Besucher
Sehr geehrte Besucher der Einrichtung,
ein Besuch unterliegt stets der aktuellen Verordnung und Allgemeinverfügung des Landes NRW, den Empfehlungen des RKI sowie dem Wohn- und Teilhabegesetz und nicht zuletzt dem Infektionsschutzgesetz.
Wie Sie aber sicherlich durch die Medien erfahren haben, laufen sämtliche Verordnungen zum 01.03.2023 aus, auch Testungen sind nicht mehr nötig.
Es gibt nur einen Punkt, den die Regierung weiter aufrechterhält und somit verpflichtend ist:
Besucher sind zum Tragen einer FFP 2-Maske verpflichtet. Diese Verordnung läuft erst am 08.04.2023 aus. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Masken selber mitbringen müssen, die Einrichtung stellt diese nicht zur Verfügung.
Wir bedanken uns an der Stelle dafür, dass Sie bis dahin mit uns alle Maßnahmen umgesetzt haben und so unsere Bewohner geschützt haben. Es war eine schwierige Zeit für uns alle, gemeinsam haben wir es aber bisher toll geschafft.
Es wäre sehr schön, wenn Sie der Einrichtung fern bleiben, wenn Sie Symptome aufweisen, um auch weiterhin die Personengruppe zu schützen, die wir alle bisher geschützt haben. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass dies eine Bitte an Sie und keine Anordnung ist!!!
Ihr Team vom Haus Agnes Bertram